Familienrechtspsychologische Gutachten

Zu folgenden Fragestellungen werden familienpsychologische Sachverständigengutachten erstellt:

  • Erarbeitung von Sorgerechts- und Umgangsregelungen nach Trennung der Eltern mit besonderer Fokussierung auf mögliche einvernehmliche Lösungen im Familiensystem
  • Beurteilung der elterlichen Erziehungsfähigkeit, Regelung der elterlichen Sorge und des Kindesaufenthaltes bei fraglicher Gefährdung des Kindeswohls (gemäß § 1666 BGB)
  • Bearbeitung sämtlicher Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit Pflegschaftsverhältnissen ergeben (Rückführung, Verbleib, Umgang)
  • Erstellung von Gutachten zur Frage der Adoptionseignung

 


Die Gutachtenerstellung erfolgt nach fachwissenschaftlichen Standards entsprechend den von der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten  formulierten Kriterien zur Qualitätssicherung (Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, 2015/2019) sowie der Empfehlungen des Oberlandesgerichts Celle (Inhaltliche Anforderungen an Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen, 2015).