Zu folgenden Fragestellungen werden familienpsychologische Sachverständigengutachten erstellt:
Die Gutachtenerstellung erfolgt nach aktuellen fachwissenschaftlichen Standards und orientiert sich an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten zu den „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ (3. Auflage, 2025).