Familienrechtspsychologische Gutachten

Zu folgenden Fragestellungen werden familienpsychologische Sachverständigengutachten erstellt:

  • Erarbeitung von Sorgerechts- und Umgangsregelungen nach Trennung der Eltern mit besonderer Fokussierung auf mögliche einvernehmliche Lösungen im Familiensystem
  • Beurteilung der elterlichen Erziehungsfähigkeit, Regelung der elterlichen Sorge und des Kindesaufenthaltes bei fraglicher Gefährdung des Kindeswohls (gemäß § 1666 BGB)
  • Bearbeitung sämtlicher Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit Pflegschaftsverhältnissen ergeben (Rückführung, Verbleib, Umgang)
  • Erstellung von Gutachten zur Frage der Adoptionseignung

Die Gutachtenerstellung erfolgt nach aktuellen fachwissenschaftlichen Standards und orientiert sich an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten zu den „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ (3. Auflage, 2025).