Zu folgenden Fragestellungen werden familienpsychologische Sachverständigengutachten erstellt:
- Erarbeitung von Sorgerechts- und Umgangsregelungen nach Trennung der Eltern mit besonderer Fokussierung auf mögliche einvernehmliche Lösungen im Familiensystem
- Beurteilung der elterlichen Erziehungsfähigkeit, Regelung der elterlichen Sorge und des Kindesaufenthaltes bei fraglicher Gefährdung des Kindeswohls (gemäß § 1666 BGB)
- Bearbeitung sämtlicher Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit Pflegschaftsverhältnissen ergeben (Rückführung, Verbleib, Umgang)
- Erstellung von Gutachten zur Frage der Adoptionseignung