Schnelle Terminvergabe
Ich versuche Ihnen einen Termin innerhalb von meist wenigen Tagen bis maximal zwei Wochen nach Ihrer Kontaktaufnahme anbieten zu können.
Sprechzeiten
Gerne biete ich Ihnen Termine von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr an.
Die Kosten können Sie entweder direkt in bar, mit EC-Karte oder per Überweisung begleichen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine honorarfreien Beratungen oder psychologische Ratschläge per Mail oder Telefon geben kann. Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens zwei Tage vorher abzusagen. So kann der Termin neu vergeben werden. Ansonsten wird Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe des halben Beratungshonorars in Rechnung gestellt. Bei nicht abgesagten Terminen wird das volle Honorar in Rechnung gestellt. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass ich derzeit nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechne, hier wäre mit langen Wartezeiten von bis zu acht Monaten zu rechnen. Auch werden die Kosten einer Therapie erst bei Vorliegen einer diagnostizierten psychischen Erkrankung von den Krankenkassen übernommen. Bei einer Beratung oder Therapie durch mich entfallen für Sie lange Wartezeiten und Formalitäten wie beispielsweise die notwendige Überweisung des Hausarztes. Es kann direkt mit einer Beratung oder Therapie begonnen werden.
Als Selbstzahler haben Sie weitere Vorteile:
Die nicht von der Krankenkasse ersetzen Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Die Kosten für eine Psychotherapie sind somit nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung von der Steuer als Sonderausgabe absetzbar.
Hier kann es in der Regel zu einer Kostenübernahme der Psychotherapie durch die Krankenkasse oder die Beihilfe kommen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn in Ihrem Vertrag mit Ihrer Krankenkasse die Bezahlung einer psychotherapeutischen Behandlung explizit ausgeschlossen wird. Lesen Sie im Zweifelsfall in Ihren Vertragsunterlagen nach oder wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter.
Ich rechne derzeit nicht direkt mit Krankenkassen ab. Eine Abrechnung kann dennoch nach der Notfallregelung bei Unterversorgung (§13 Abs.3 SGB V) im Kostenerstattungsverfahren beantragt werden.
Der Therapeut muss die entsprechenden Ausbildungsnachweise erbringen, und Sie müssen gegenüber Ihrer Kasse nachweisen, dass Sie sich vergeblich um einen baldigen Therapieplatz bei einem von der KV zugelassenen Therapeuten bemüht haben. Dann erklärt sich eine Krankenkasse normalerweise bereit, die Kosten für eine Therapie zu übernehmen.
Das bedeutet für Sie und für mich einen Verwaltungs- und Organisationsaufwand. Es ist mehr Aufwand im Vergleich dazu, wenn Sie zu einem Therapeuten mit KV-Zulassung gehen. Andererseits müssen Sie bei anderen Therapeuten unter Umständen mit sehr langen Wartezeiten rechnen. Auch sind diese Therapeuten in der Wahl ihrer Therapiemethoden eingeschränkt.
Wenn Sie eine Erstattung durch die Krankenkasse in Erwägung ziehen, fragen Sie zunächst bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie prinzipiell dazu bereit ist eine Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens zu übernehmen.
Sollte Ihre Kasse die Kosten übernehmen, erstattet sie auch rückwirkend die Kosten für das Erstgespräch. Sie müssen aber erst einmal in Vorleistung treten.
Wenn Sie Interesse an einer Beratung oder Therapie haben, nehmen Sie gerne per Telefon, E-Mail oder direkt über das Kontaktformular Kontakt mit mir auf. Sollten Sie mich telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie mir auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht, ich rufe Sie dann umgehend zurück. Teilen Sie mir bitte auf jedem Wege mit, wann und wie ich Sie am besten erreichen kann.
Dominic Hennig
Psychologe (M. Sc.)
Sophienstr. 56
76133 Karlsruhe
0721/ 14596349